Zustandsprüfung nach Baufertigstellung

Wir dokumentieren in einer Vor-Ort-Begehung den Ausführungszustand der Bauarbeiten nach Fertigstellung des Objektes. Das Ziel ist es, ärgerliche und kostspielige Baumängel frühzeitig, noch vor Beginn der Gewährleistungszeit, zu erkennen und zu dokumentieren.

 

Prüfinhalt:

Bei der Begleitung der Endabnahme können, je nach feststellbarem Zustand und Zugänglichkeit der Objektbereiche, folgende Gewerke zur Prüfung herangezogen werden.

  • Tischlerarbeiten: Innentüren, Holzarbeiten
  • Metallbauarbeiten
  • Bodenbelag- und Fliesenarbeiten
  • Maler-, Tapezier- und Lackierarbeiten
  • Sichtmauerwerk- und Sichtbetonoberflächen
  • Fertiginstallationen von Heizung, Elektro, Sanitär und Lüftung
  • Fassadenoberflächen: Innen- und Außenwandverkleidungen
  • Tür- und Fensteroberflächen
  • Zimmerer-, Dachdecker- und Klempnerarbeiten
  • Außenanlagen: befestigte Flächen

 

Leistungsbeschreibung:

Die Abnahme eines Bauwerks gemäß BGB §640 oder VOB/B §12 erfolgt in Mitwirkung des Sachverständigen als Entscheidungshilfe für den Bauherrn/Auftraggeber.

 

Wir stehen dem Bauherrn bzw. Auftraggeber im Rahmen des vereinbarten Ortstermines beratend zur Seite. Die Vor -Ort-Begehung beinhaltet eine stichprobenartige, zerlegungs- und zerstörungsfreie Sichtprüfung des jeweils feststellbaren Zustands der ausgeführten Bauarbeiten/Gewerke.

 

Nach durchgeführter Vor-Ort-Begehung erstellen wir einen ausführlichen schriftlichen Bericht mit Fotodokumentation. Der Bericht dokumentiert vorgefundene Ausführungsfehler der Bauarbeiten sowie unfertige Leistungen. Hierdurch wird ein Überblick über den Zustand des Bauwerks erreicht.

 

Der Bericht wird dem Auftraggeber nach dem Ortstermin in 1-facher Ausfertigung postalisch oder auf Wunsch per E-Mail zugesendet.

 

Leistungsabgrenzung:

Die Vor-Ort-Begehung umfasst die Erstellung eines schriftlichen Berichtes, bezogen auf den Auftragsumfang. Die Erstellung mehrerer Berichte für Teile des Bauvorhabens (z.B. bei mehreren Wohneinheiten oder Bauabschnitten mit gleichem Bautenstand) ist gesondert zu beauftragen und zu vergüten.

 

Die Berichte beinhalten keine monetäre Bewertung der vorgefundenen Ausführungsfehler.

 

Die Sichtprüfung wird ohne Zuhilfenahme von Besichtigungseinrichtungen, wie Leitern, Arbeitsbühnen, Hubsteigern etc., durchgeführt.