Das ändert sich bei Neubauten
Neu gebaute Wohn- und Nichtwohngebäude müssen ab dem 01. Januar 2016 höhere energetische Anforderungen erfüllen als bisher. Das Ziel ist es, die Gesamtenergieeffizienz zu verbessern. Dazu wurde der zulässige Wert für den Jahres-Primärenergiebedarf um 25 Prozent gesenkt. Für alle Neubauten soll ab dem Jahr 2021 zudem der von der EU festgelegte Niedrigstenergie-Gebäudestandard gelten. Genaueres lässt sich hier noch nicht sagen, denn die hierfür gültigen Richtwerte sollen erst Ende 2018 öffentlich bekannt gegeben werden.
Die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) und die Allianz für Gebäude-Energie-Effizienz (geea) halten diese Verschärfung für angemessen. „Bereits heute werden mehr als 50 Prozent der Gebäude in Deutschland energetisch deutlich besser gebaut, als die derzeit gültige EnEV fordert – weil es wirtschaftlich sinnvoll ist. Wir halten die Verschärfung der Anforderungen ab 2016 für richtig und wichtig, weil sich ein geringerer Energieverbrauch für die Eigentümer auch finanziell lohnen wird. Marktakteure und Bauherren können sich nun darauf einstellen“, erläutert Stephan Kohler, Vorsitzender der dena-Geschäftsleitung und geea-Sprecher.
Austauschpflicht für Öl- und Gasheizkessel in Altbauten
Werden in Altbauten Öl- oder Gasheizungen betrieben, die vor 1985 eingebaut wurden, so müssen diese ab 2015 durch neue Anlagen ersetzt werden. Wurden entsprechende Heizungsanlagen nach dem 01. Januar 1985 installiert, so müssen diese nach 30 Jahren ausgetauscht werden. Allerdings sieht die EnEV 2014 eine Reihe von Ausnahmen vor. Niedrigtemperatur- und Brennwertkessel sind zum Beispiel von der Regelung ausgenommen. Von der Austauschpflicht befreit sind auch Besitzer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die am Stichtag 01. Februar 2002 mindestens eine Wohnung in ihrem Haus selbst genutzt haben.
Auch bei den Vorgaben für die Dämmung gibt es Änderungen. Oberste Geschossdecken müssen bis Ende 2015 gedämmt werden, falls diese nicht die Anforderungen an den Mindestwärmeschutz erfüllen. Dies betrifft die Decken beheizter Räume unterhalb eines unbeheizten Dachgeschosses. Von der Dämmpflicht befreit sind wiederum Besitzer von Ein- oder Zweifamilienhäusern, die am 01. Februar 2002 eine Wohnung im Haus selbst genutzt haben.
Mehr Transparenz für Mieter und Käufer
Damit Mieter und Immobilienkäufer den energetischen Zustand einer Wohnung oder eines Gebäudes künftig einfacher bewerten können, werden die Effizienzklassen neu gekennzeichnet. Statt der bisherigen Farbskala von grün bis rot gibt es nun neun Effizienzklassen von A+ bis H. Dieses System lehnt sich an der bereits bekannten Kennzeichnung von Elektro- und Haushaltsgeräten an. Dabei ist A+ die beste Einstufung und steht für einen niedrigen Energiebedarf, während mit H ausgewiesene Gebäude die schlechteste Energieeffizienz aufweisen. Bereits in der Immobilienanzeige müssen die wichtigsten energetischen Kennwerte aus dem Energieausweis aufgeführt werden. Dieser muss von den Verkäufern und Vermietern den Interessenten bei der Besichtigung vorgelegt werden. Kommt es zu einem Vertragsabschluss, muss der Ausweis dem Mieter oder Käufer – zumindest in Kopie – ausgehändigt werden.