Bestandsimmobilien

Wir dokumentieren in einer Vor-Ort-Begehung den baulichen Zustand der Immobilie. Das Ziel ist es, ärgerliche und kostspielige Baumängel zu erkennen und zu dokumentieren. Somit besteht die Möglichkeit, Risiken durch Bauschäden zu minimieren.

 

Prüfinhalt:

Bei der Immobilienprüfung können, je nach feststellbarem Zustand und Zugänglichkeit der Objektbereiche, folgende Gewerke zur Prüfung herangezogen werden.

  • Tischlerarbeiten: Innentüren, Holzarbeiten
  • Metallbauarbeiten
  • Bodenbelag- und Fliesenarbeiten
  • Maler-, Tapezier- und Lackierarbeiten
  • Sichtmauerwerk- und Sichtbetonoberflächen
  • Fertiginstallationen von Heizung, Elektro, Sanitär und Lüftung
  • Fassadenoberflächen: Innen- und Außenwandverkleidungen
  • Tür- und Fensteroberflächen
  • Zimmerer-, Dachdecker- und Klempnerarbeiten
  • Außenanlagen: befestigte Flächen

 

Leistungsbeschreibung:

Wir stehen dem Auftraggeber im Rahmen des vereinbarten Ortstermins beratend zur Seite. Die Vor-Ort-Begehung beinhaltet eine stichprobenartige, zerlegungs- und zerstörungsfreie Sichtprüfung des feststellbaren baulichen Zustands der Immobilie.

 

Nach durchgeführter Vor-Ort-Begehung erstellen wir einen ausführlichen schriftlichen Bericht mit Fotodokumentation. Der Bericht dokumentiert die während der Verweildauer des Sachverständigen am Dienstleistungsort vorgefundenen Ausführungsfehler der Baugewerke sowie unfertige Leistungen. Hierdurch wird ein Überblick über den Zustand des Bauwerks erreicht.

 

Der Bericht wird dem Auftraggeber nach dem Ortstermin in 1-facher Ausfertigung postalisch oder auf Wunsch per E-Mail zugesendet.

 

Leistungsabgrenzung:

Die Vor-Ort-Begehung umfasst die Erstellung eines schriftlichen Berichtes, bezogen auf den Auftragsumfang. Die Erstellung mehrerer Berichte für Teile des Objektes (z.B. bei mehreren Wohneinheiten oder Gebäudeabschnitten) ist gesondert zu beauftragen und zu vergüten.

 

Der schriftliche Prüfbericht beinhaltet keine monetäre Bewertung der vorgefundenen Ausführungsfehler, unfertigen Leistungen, Bauschäden oder des Instandhaltungsstaus der Immobilie. Empfehlungen zu Sanierungen jeglicher Art sind nicht Bestandteil der Immobilienprüfung.

 

Die Sichtprüfung wird ohne Zuhilfenahme von Besichtigungs einrichtungen, wie Leitern, Arbeitsbühnen, Hubsteigern etc., durchgeführt.